Anwendungsfragen zur Neuregelung in § 21 KStG

Das BMF veröffentlicht mit diesem Schreiben Anwendungsregelungen zur Abziehbarkeit von Beitragsrückerstattungen bei Versicherungsunternehmen ab dem Veranlagungszeitraum 2019 (Az. IV C 2 – S-2775 / 19 / 10001 :002).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 – S-2775 / 19 / 10001 :002 vom 12.12.2019

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu Anwendungsfragen zur Neuregelung des § 21 KStG Stellung.

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