Anwendungsschreiben mit Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem Kalenderjahr 2013

Der Entwurf des BMF-Schreibens mit Stand 11.10.2012 regelt Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, das ab dem Kalenderjahr 2013 für den Lohnsteuerabzug einzusetzen ist.

 

BMF, Entwurf des Schreibens IV C 5 – S-2363 / 07 / 0002-03 vom 11.10.2012

Das BMF-Schreiben (Entwurf) regelt Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, das ab dem Kalenderjahr 2013 für den Lohnsteuerabzug einzusetzen ist. Es ergänzt den Entwurf des ELStAM-Startschreibens vom 2. Oktober 2012 und ist anzuwenden, soweit der Arbeitgeber im Einführungszeitraum nicht nach den Regelungen des § 52b – neu – EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2013 (Entwurf) verfährt.

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Quelle: DATEV eG