APAK setzt Zusammenarbeit mit US-Prüferaufsicht fort

Am 19. Juli 2013 tritt eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft, die es der APAK zukünftig ermöglicht, bei Anfragen ausländischer Prüferaufsichten zur Zusammenarbeit nicht nur Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen in ihre Inspektionen einzubeziehen, sondern auch andere Prüfungen wie die wesentlicher Tochtergesellschaften von im Ausland börsennotierten Unternehmen oder von unselbständigen Konzernteilen.

 

Gesetzesänderung erleichtert gemeinsame Inspektionen

 

APAK, Pressemitteilung vom 19.07.2013

 
Am 19. Juli 2013 tritt eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft, die es der APAK zukünftig ermöglicht, bei Anfragen ausländischer Prüferaufsichten zur Zusammenarbeit nicht nur Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen in ihre Inspektionen einzubeziehen, sondern auch andere Prüfungen wie die wesentlicher Tochtergesellschaften von im Ausland börsennotierten Unternehmen oder von unselbständigen Konzernteilen.

 

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit etwa mit dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) war die APAK bei Einbeziehung solcher Mandate in ihre Inspektionen bisher auf die Einwilligung der Prüfungsgesellschaften und der betroffenen Mandaten angewiesen. Die Gesetzesänderung erlaubt nun eine entsprechende Ausweitung. Dies erleichtert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erheblich. § 62 Absatz 1 WPO wurde im Zuge einer WPO-Änderung durch das Gesetz zur Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ergänzt.

 

Die Gesetzesänderung fällt mit der Verlängerung der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen APAK und PCAOB um drei Jahre zusammen. Die im April 2012 geschlossene Vereinbarung war bis Ende dieses Monats befristet. Hintergrund war die entsprechende Befristung der so genannten Adäquanzentscheidung der Europäischen Kommission in Bezug auf die Prüferaufsicht der USA, die die Grundlage für einen Austausch von Informationen der EU-Prüferaufsichten mit US-Stellen bildet. Diese Entscheidung wurde von der Europäischen Kommission bis zum 31. Juli 2016 verlängert.

 

„Damit können wir die bisher von allen Beteiligten als überaus positive wahrgenommene Zusammenarbeit mit dem PCAOB fortsetzen“, so Dr. Wolfgang Spindler, Vorsitzender der APAK. „Unser erklärtes Ziel ist es, auf Dauer eine vertrauensvolle und gegenseitige Kooperation mit dem PCAOB zu etablieren, bei der sich die Aufsichten beider Staaten auf ihren Counterpart und das dahinterstehende Aufsichtssystem verlassen können.“

 

Bisher hat die APAK drei gemeinsame Inspektionen mit dem PCAOB („joint inspections“) geleitet und abgeschlossen; zwei weitere sind bereits geplant.

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Quelle: DATEV eG