Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurde am 05.04.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I, Seite 518 ff.). Damit ist dieses für den Berufsstand wichtige Gesetzgebungsverfahren auch formell abgeschlossen. Die WPK berichtet.
APAReG im Bundesgesetzblatt verkündet
WPK, Mitteilung vom 05.04.2016
Das APAReG tritt im Wesentlichen am 17. Juni 2016 in Kraft. Bestimmte Regelungen zum Übergang von Personal von der WPK auf die APAS beim BAFA treten bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2: Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dort §§ 5 und 6).
Die Spekulationen, dass der Bundespräsident das APAReG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnen wolle, haben sich nicht bestätigt.
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Das APAReG finden Sie auf der Homepage des Bundesanzeiger Verlages.
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Quelle: DATEV eG