Am 20. März 2019 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) klarstellende Hinweise in Form eines Fragen-Antworten-Kataloges zur Verlautbarung Nr. 4/1 veröffentlicht. Die Verlautbarung selbst wurde im Dezember 2018 überarbeitet. Die WPK gibt einen Überblick.
APAS: Fragen und Antworten zu Verlautbarung Nr. 4/1
WPK, Mitteilung vom 28.03.2019
Am 20. März 2019 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) klarstellende Hinweise in Form eines Fragen-Antworten-Kataloges zur Verlautbarung Nr. 4/1 veröffentlicht. Die Verlautbarung selbst wurde im Dezember 2018 überarbeitet.Die Hinweise behandeln zahlreiche
- Fragen zur Abgrenzung zwischen Abschlussprüfungsleistungen und Nichtprüfungsleistungen,
- Fragen zur Abgrenzung zwischen erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen,
- sonstige Fragen zu Art. 14 AP-VO sowie
- Fragen zum Transparenzbericht.
Die Verlautbarung ist auf der Internetseite der APAS veröffentlicht.
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