Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat erste Verlautbarungen veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
APAS: Verlautbarungen zum Gegenstand der Inspektionen sowie zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung eines Transparenzberichts veröffentlicht
WPK, Mitteilung vom 09.03.2017
- Verlautbarung Nr. 1 vom 6. März 2017: Gegenstand der Inspektionen nach Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 i. V. m. §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO
- Verlautbarung Nr. 2 vom 7. März 2017: Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung eines Transparenzberichts nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
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Die Verlautbarungen finden Sie auf der Homepage der APAS.
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Quelle: DATEV eG