Der Bundesrat setzt sich für Erleichterungen bei der Arbeitnehmerüberlassung durch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ein. In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 29.11.2013
Die Länder setzen sich für Erleichterungen bei der Arbeitnehmerüberlassung durch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ein. In einer am 29.11.2013 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen. Hilfsweise sei für diese Rechtsträger ein vereinfachtes und kostenfreies Verfahren für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis einzuführen.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass sich durch die im Jahr 2011 erfolgte Erweiterung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zunehmend auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber dazu gezwungen sehen, in den genannten Verfahren eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen. Dies führe – insbesondere auf kommunaler Ebene – zu erheblichen fiskalischen und bürokratischen Mehrbelastungen, obwohl bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die typischen Risiken der Arbeitnehmerüberlassung nicht gegeben seien. Insbesondere würden in den genannten Fällen die bisherigen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen weitergelten.
Die Entschließung des Bundesrates – Personalgestellung und Abordnung – Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG