Alle Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit getroffen. Im Allgemeinen geschah dies korrekt, und die Bestimmungen der Richtlinie wurden in der Praxis angewendet. Das geht aus einem Bericht der EU-Kommission hervor.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.03.2014
Alle Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit getroffen. Im Allgemeinen geschah dies korrekt, und die Bestimmungen der Richtlinie wurden in der Praxis angewendet. Dies sind die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichtes, den die Europäische Kommission soeben veröffentlicht hat. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 18. Dezember 2011 umsetzen. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass eine Änderung der Richtlinie nicht notwendig ist. Sie wird sich stattdessen darauf konzentrieren, die korrekte Anwendung sicherzustellen.
László Andor, Mitglied der Kommission und zuständig für Beschäftigung, Soziales und Integration, erklärte hierzu: „Ich freue mich, dass die Richtlinie den Leiharbeitnehmern angemessenere Arbeitsbedingungen und den Unternehmen die Flexibilität gebracht hat, die sie zu ihrer Entwicklung benötigen. Dennoch fordert die Kommission die Mitgliedstaaten eindringlich auf, mit weiteren Maßnahmen für die Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer zu sorgen und die positive Rolle zu fördern, die die Leiharbeit bei der Bewältigung der Krise spielen kann.“
Dank der Richtlinie existiert nun in allen Mitgliedstaaten ein rechtlicher Rahmen für einen wirksamen Schutz von Leiharbeitnehmern und eine bessere Qualität der Leiharbeit. Hierdurch ist auch gewährleistet, dass der positive Beitrag, den die vom Unternehmen flexibel einsetzbare Leiharbeit für das Funktionieren eines modernen Arbeitsmarktes leistet, Anerkennung findet.
In dem Bericht wird auch betont, dass die Richtlinie nach Ansicht der meisten Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Kosten für die nationalen Behörden sowie für Leiharbeitsunternehmen oder entleihende Unternehmen, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen, mit sich bringt.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die Ziele der Richtlinie vollständig erreicht werden. Dies gilt insbesondere in den folgenden beiden Bereichen:
Gewisse nach der Richtlinie zulässige Abweichungen vom Grundsatz der Gleichbehandlung wurden möglicherweise so genutzt, dass der in der Richtlinie vorgesehene verbesserte Schutz von Leiharbeitnehmern in der Praxis verhindert wurde.
Die Einschränkungen und Verbote des Einsatzes von Leiharbeit sind zu prüfen – trotz der Überprüfung, die die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie bereits vorgenommen haben. Dabei wurden einige Einschränkungen aufgehoben, in den meisten Mitgliedstaaten wurde jedoch der Status quo aufrechterhalten. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wird die Aufhebung weiterer Einschränkungen und Verbote noch erwogen.
Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen sowie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auf EU-Ebene weiter dafür sorgen, dass die Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt wird und ihre Ziele erreicht werden. Falls nötig wird die Kommission auch Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG