Arbeitsmarkterfolge nicht aufs Spiel setzen

Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt, dass flexible Beschäftigungsformen für Betriebe unverzichtbar sind.

 

DIHK, Mitteilung vom 14.11.2013

 
Der deutsche Arbeitsmarkt vermeldet mit 42 Millionen Erwerbstätigen eine neue Rekordmarke. Der Trend wird sich hoffentlich fortsetzen: Auch für 2014 zeigen die Einstellungspläne der Unternehmen derzeit nach oben. Die in den Koalitionsverhandlungen diskutierten Regulierungsmaßnahmen bei befristeter Beschäftigung, Zeitarbeit und Co. können hier jedoch schnell als Bremsklotz wirken. Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt, dass flexible Beschäftigungsformen für Betriebe unverzichtbar sind.

 

Befristete Beschäftigung spielt in den Unternehmen eine wichtige Rolle bei der Neueinstellung von Mitarbeitern. Für 43 Prozent aller Betriebe hat sie eine hohe Bedeutung. In der Industrie sind es mit 54 Prozent sogar mehr als die Hälfte. Gerade mit Blick auf den generell nach wie vor starren deutschen Kündigungsschutz kommt der Befristung ein hoher Stellenwert zu. Bei unsicherer Auftragslage stellen Unternehmen zunächst eher befristet ein, weil sie nicht wissen, ob bzw. wie lange sie die entsprechenden Mitarbeiter beschäftigen können. Eine Einschränkung dieser Möglichkeiten – wie sie derzeit diskutiert wird – würde die Einstellungsbereitschaft der Betriebe verringern. Die Alternative zur befristeten Beschäftigung für potenzielle Arbeitnehmer wäre vielfach nicht eine unbefristete Tätigkeit, sondern die Arbeitslosigkeit.

 

In der Zeitarbeit sind nur zwei Prozent aller Erwerbstätigen beschäftigt. Dennoch erfüllt auch diese Beschäftigungsform eine wichtige Funktion. Unternehmen nutzen sie, um z. B. auf eine schwankende Auftragslage zu reagieren. Für vier von zehn Industrieunternehmen hat die Zeitarbeit deshalb eine hohe Bedeutung für die betriebliche Flexibilität – das sichert im Übrigen auch die Stammbeschäftigung. Zeitarbeit bietet zudem gerade Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit zum Einstieg in Arbeit. Rund zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer waren zuvor ohne Job. Zusätzliche Regulierungen, wie sie aktuell in den Koalitionsverhandlungen diskutiert werden, verringern diese Beschäftigungschancen. Auch Ausweichreaktionen und sogar eine Verlagerung von Teilen der Produktion ins Ausland sind als Folgen denkbar. Im Raum steht zudem die Forderung, die Dauer von Zeitarbeitseinsätzen eng zu begrenzen. Den Beschäftigten wird damit allerdings ein Bärendienst erwiesen – sie müssten auf vereinbarte Branchenzuschläge verzichten, die mit der Beschäftigungsdauer ansteigen.

 

Teilzeitbeschäftigung hat für die Flexibilität jedes dritten Unternehmens eine hohe Bedeutung und ermöglicht vielen Beschäftigten, Familie und Beruf zu vereinbaren. Pläne, für Teilzeittätige ein Rückkehrrecht in Vollzeit einzuführen, gehen in die falsche Richtung.

 

Schon jetzt ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitgeber einen Teilzeitbeschäftigten bei der Besetzung freier Stellen bevorzugt behandeln muss, sofern dieser seine Arbeitszeit verlängern möchte. Die Planungssicherheit in den Betrieben würde durch einen Rückkehranspruch auf Vollzeitbeschäftigung leiden. Unternehmen müssten als zwischenzeitlichen Ersatz für die Teilzeitbeschäftigten verstärkt auf Befristung und Minijobs setzten, die die Koalitionäre gerade nicht fördern wollen.

 

Mit den neuen Regulierungsvorhaben würden die jüngsten Arbeitsmarkterfolge leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Den Unternehmen würde Sand ins Getriebe gestreut, und gerade den Schwächsten – nämlich Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen – würden Wege in Beschäftigung verbaut.

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Quelle: DATEV eG