Arbeitsprogramm der EU-Kommission im Arbeits- und Sozialbereich für 2012

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2012 vorgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen sollen einerseits dazu beitragen, die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu bewältigen und andererseits mehr Wachstum zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk richtet die EU-Kommission dabei v. a. auf die Beschäftigung.

Die EU-Kommission hat am 15.11.2011 ihr Arbeitsprogramm für 2012 vorgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen sollen einerseits dazu beitragen, die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu bewältigen und andererseits mehr Wachstum zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk richtet die EU-Kommission dabei v. a. auf die Beschäftigung.

Im Arbeits- und Sozialbereich ist für 2012 geplant, ein spezifisches Maßnahmenpaket zu Flexicurity vorzulegen, um u. a. die unterschiedlichen Flexicurity-Grundsätze zu stärken. Des Weiteren sollen Maßnahmen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingeleitet und ein Gesetzesvorschlag zum Schutz von Zusatzrentenansprüchen bei Arbeitsplatzwechsel veröffentlicht werden. Außerdem plant die EU-Kommission eine Empfehlung zur ausgewogenen geschlechterspezifischen Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen vorzulegen. Für das 3. Quartal 2012 ist die Überarbeitung der Richtlinie über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung (2003/41/EG) angekündigt.

In 2013 ist das Einleiten einer Sozialpartnerkonsultation zur Überarbeitung der Richtlinie zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern und einer zweiten Konsultationsphase zum Einklang von Beruf und Familie vorgesehen. Die Richtlinien zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (2001/86/EG) und zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (2003/72/EG) werden auf Verbesserungs- und Vereinfachungsmaßnahmen überprüft. Außerdem sollen die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009) überarbeitet werden.

Die EU-Kommission wird entgegen ihrer bisherigen Ankündigung dieses Jahr keinen Vorschlag zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vorlegen. Die europäischen Sozialpartner (CEEP, ETUC, BUSINESSEUROPE und UEAPME) haben sich am 14.11.2011 darauf verständigt, mit den Verhandlungen zur Überarbeitung der derzeitigen Richtlinie zu beginnen. Ziel der Verhandlungen wird sein, der EU-Kommission bis spätestens September 2012 einen Vorschlag zu unterbreiten, der anschließend dem Rat als Rahmenvereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Sollten die Verhandlungen der europäischen Sozialpartner scheitern, ist es erneut an der EU-Kommission einen Vorschlag auszuarbeiten.

Die EU-Kommission hatte Ende 2010 die europäischen Sozialpartner im Rahmen der zweiten Sozialpartnerkonsultation aufgerufen, sich selbst auf eine Neufassung der Arbeitszeitregelungen zu einigen.———————-

Quelle: DATEV eG