Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag einen Gesetzentwurf zu Einführung von Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse vorgelegt, die auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.05.2014
Quelle: hib-Nr. 276/2014
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zu Einführung von Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse vorgelegt, die auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden (18/1463). In der Qualifizierungsphase soll während der Promotion das Qualifizierungsziel der Beschäftigung durch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung gesichert werden. Nach der Promotion sollen nur in begründeten Fällen Befristungslaufzeiten von 24 Monaten unterschritten werden können. Für Befristungen aufgrund der überwiegenden Drittmittelfinanzierung soll künftig gelten, dass die Laufzeit der Arbeitsverträge den Bewilligungszeitraum der Drittmittel nicht unterschreiten darf, bei längeren Bewilligungslaufzeiten sollen jedoch mindestens 24 Monate vereinbart werden. Diese Voraussetzung soll auch für das nichtwissenschaftliche oder nichtkünstlerische Personal gelten.
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Quelle: DATEV eG