Das BMF macht die Liste der Goldmünzen bekannt, die als Anlagegold zu behandeln sind und deren Lieferung deshalb im Jahr 2016 von der Mehrwertsteuer befreit ist (Az. III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-07).
Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)
Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2016
BMF, Schreiben III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-07 vom 02.12.2015
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Die Liste finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG