Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)

Das BMF macht die Liste der Goldmünzen bekannt, die als Anlagegold zu behandeln sind und deren Lieferung deshalb im Jahr 2016 von der Mehrwertsteuer befreit ist (Az. III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-07).

 

Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)

 

 

Sonderregelung für Anlagegold – Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2016

 

 

BMF, Schreiben III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-07 vom 02.12.2015

 

 

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2016 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 26. November 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2015 Nr. C 393 S. 3) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

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Quelle: DATEV eG