Berufskrankheiten stehen – ebenso wie Arbeitsunfälle – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft erkannte die Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters – der beruflich über viele Jahre entsprechenden Gefahrstoffen ausgesetzt war – in einem Fall vor dem LSG Hessen als Berufskrankheit Nr. 4302 an (Az. L 3 U 59/13).
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Quelle: DATEV eG