Auch Lehrer an einer Privatschule müssen ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten nachweisen

Wer weder ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule absolviert noch mit einer Prüfung wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen oder eine vergleichbare Aus- oder Fortbildung durchlaufen hat, kann nicht dauerhaft an der Privatschule unterrichten. So entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 183/17).

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