Die Zinsrichtlinie 2003/48/EG wurde vom ECOFIN-Rat aufgehoben. Gleichzeitig erübrigt sich dadurch Richtlinie 2014/48/EU zur Änderung der Zinsrichtlinie 2003/48/EG, die vom Ministerrat verabschiedet wurde und planmäßig bis zum 01.01.2016 umgesetzt hätte werden müssen.
Die Zinsrichtlinie 2003/48/EG wurde am 10.11.2015 vom ECOFIN-Rat auf Vorschlag der EU-Kommission aufgehoben. Gleichzeitig erübrigt sich dadurch Richtlinie 2014/48/EU zur Änderung der Zinsrichtlinie 2003/48/EG, die am 24.03.2014 vom Ministerrat verabschiedet wurde und planmäßig bis zum 01.01.2016 umgesetzt hätte werden müssen.
Ersetzt wird die Zinsrichtlinie ab dem 01.01.2016 durch die Umsetzung der breiter gefassten Richtlinie 2014/107/EG über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern, die im Dezember 2014 vom Rat verabschiedet wurde und den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht.
Durch die Aufhebung werden nun Überschneidungen beseitigt.
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Quelle: DATEV eG