Aufnahme in das amerikanische Kontingent der John-F.-Kennedy-Schule auch ohne amerikanische Staatsangehörigkeit der Eltern möglich

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem schulrechtlichen Eilverfahren eine Entscheidung des VG Berlin bestätigt, dass das Land Berlin verpflichtet ist, einen Schüler als „Seiteneinsteiger“ (d. h. nicht in die Eingangsklasse) in die deutsch-amerikanische John-F.-Kennedy-Schule aufzunehmen (Az. OVG 3 S 60.17).

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