Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit Insolvenzforderung nach Restschuldbefreiung

Laut FG Schleswig-Holstein kann das Finanzamt einen Erstattungsanspruch mit einer Insolvenzforderung auch dann aufrechnen, wenn nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt worden ist (Az. 4 K 186/11).

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Quelle: DATEV eG