Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine im Jahr 2011 vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat verabschiedete Brüsseler Richtlinie zur besseren Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in nationales Recht integrieren.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.05.2014
Quelle: hib-Nr. 236/14
Ein „rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben“ schaffen, um die „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ zu fördern: Mit diesen Worten beschreibt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1309) das Anliegen, private Unternehmen und staatliche Auftraggeber zu veranlassen, ihre Rechnungen für die Leistungserbringung durch Auftragnehmer rascher zu begleichen.
Erreichen will die Vorlage dieses Ziel vor allem durch höhere Verzugszinsen im Fall von überschrittenen Zahlungsfristen. „Mit dem Gesetz soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden“, kommentiert Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die Initiative. „Eine bessere Zahlungsmoral stärkt die Liquidität und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen“, meint der SPD-Politiker.
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Quelle: DATEV eG