Insgesamt fallen die tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Ausbildungsjahr sehr unterschiedlich aus. Sie variieren von 332 Euro bis zu 1.460 Euro. Dies geht aus einer Auswertung von Tarifverträgen in ausgewählten Wirtschaftszweigen und Tarifbereichen der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Ausbildungsvergütungen zwischen 332 und 1.460 Euro
Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 08.05.2014
Spitzenreiter bei den Ausbildungsberufen sind die Verkäuferin bei den jungen Frauen und der Kfz-Mechatroniker bei den jungen Männern. Die Jugendlichen konzentrieren sich nach wie vor auf wenige Berufe. Bei der Berufswahl spielt neben dem inhaltlichen Interesse auch die Höhe der Ausbildungsvergütung eine wichtige Rolle.
Insgesamt fallen die tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Ausbildungsjahr sehr unterschiedlich aus. Sie variieren von 332 Euro im privaten Verkehrsgewerbe Thüringen im 1. Ausbildungsjahr bis zu 1.460 Euro im Bauhauptgewerbe West im 4. Ausbildungsjahr. Dies geht aus einer Auswertung von Tarifverträgen in ausgewählten Wirtschaftszweigen und Tarifbereichen hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf vorlegt. Im vergangenen Jahr stiegen die Ausbildungsvergütungen überwiegend zwischen 2,4 Prozent (Energiewirtschaft Nordrhein-Westfalen, GWE-Bereich) und 10 Prozent (Gebäudereinigerhandwerk, gewerbliche Auszubildende Ost ohne Berlin-Ost). In einigen Tarifbereichen wurden keine Steigerungen vereinbart.
Innerhalb der Branchen gibt es zum Teil bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, es bestehen aber auch beträchtliche regionale Unterschiede (Stand: 01.05.2014). „Die aktuellen Ausbildungsvergütungen zeigen ähnliche Differenzierungen wie die Tariflöhne und -gehälter“, sagt WSI-Tarifexperte Dr. Reinhard Bispinck. „Neben bundeseinheitlichen Tarifverträgen gibt es solche mit starken regionalen Unterschieden, häufig verbunden mit einem West-Ost-, aber auch mit einem Süd-Nord-Gefälle“
Legt man das 3. Ausbildungsjahr zugrunde, reichen die regionalen Differenzen bei den Vergütungen je nach Wirtschaftszweig von rund 100 bis zu 450 Euro im Monat:
Geringe Unterschiede
- In der Metall- und Elektroindustrie fallen die regionalen Unterschiede mit bis zu 87 Euro relativ gering aus: Die tariflichen Ausbildungsvergütungen reichen von 974 Euro in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.061 Euro in Baden-Württemberg.
- In der chemischen Industrie sind die Abstände mit bis zu 84 Euro geringfügig kleiner: Im Osten beträgt die Ausbildungsvergütung 938 Euro, im Westen reicht sie von 936 Euro in Schleswig-Holstein und Bremen bis zu 1.020 Euro im Bezirk Nordrhein.
- In der Gebäudereinigung variieren die Ausbildungsvergütungen bei den gewerblichen Auszubildenden zwischen 775 Euro im Osten und 880 Euro im Westen.
Größere Unterschiede
- In der Textilindustrie reichen die Vergütungen von 750 Euro im Osten bis zu 960 Euro in Hessen (ab 18 J.).
- Im Groß- und Außenhandel werden in Mecklenburg-Vorpommern 746 Euro gezahlt, in Hessen dagegen 1.000 Euro.
- Im Hotel- und Gaststättengewerbe sind die Abstände ähnlich: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 580 Euro, in Bayern dagegen 869 Euro.
- Im privaten Transport- und Verkehrsgewerbe bekommen die Auszubildenden in Thüringen 442 Euro, in Baden-Württemberg (o. Südbaden) haben sie Anspruch auf 890 Euro.
West/Ost
- In manchen Tarifbereichen gibt es im Wesentlichen eine Differenzierung zwischen West und Ost, so z. B. im Bauhauptgewerbe. Die gewerblichen Auszubildenden erhalten im Westen 1.299 Euro, im Osten 1.017 Euro. Für Hamburg und Berlin gibt es Sonderregelungen.
Einheitliche Vergütungen
- Bundesweit einheitliche tarifliche Ausbildungsvergütungen gibt es u. a. bei Banken (1.000 Euro) und Versicherungen (1.007 Euro), in der Druckindustrie (956 Euro), in der Papierverarbeitung (945 Euro) sowie bei der Deutschen Bahn (877 Euro), der Deutschen Post (920 Euro), der Deutschen Telekom (880 Euro) und im öffentlichen Dienst (Bund, Gemeinden: 929 Euro, Länder: 911 Euro).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung.
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Quelle: DATEV eG