Index-Zertifikate sind keine Termingeschäfte, sondern Schuldverschreibungen, so dass Verluste hieraus nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterfallen. So entschied das FG Köln (Az. 7 K 4682/07).
FG Köln, Urteil 7 K 4682/07 vom 03.08.2011
Orientierungssatz
Index-Zertifikate sind keine Termingeschäfte, sondern Schuldverschreibungen, so dass Verluste hieraus nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterfallen.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012768. |
Quelle: DATEV eG
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