Ausgleichs- und Abzugsverbot für Index-Zertifikate

Index-Zertifikate sind keine Termingeschäfte, sondern Schuldverschreibungen, so dass Verluste hieraus nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterfallen. So entschied das FG Köln (Az. 7 K 4682/07).

FG Köln, Urteil 7 K 4682/07 vom 03.08.2011

Orientierungssatz

Index-Zertifikate sind keine Termingeschäfte, sondern Schuldverschreibungen, so dass Verluste hieraus nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG unterfallen.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012768.

Quelle: DATEV eG

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Quelle: DATEV eG