Ausschreibungen für Windkraftprojekte ändern
Bundesrat, Mitteilung vom 02.02.2018
Ausnahme wurde zur Regel
Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie können sich z. B. ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel.
Verwerfungen auf dem Markt
In der Praxis kamen dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern, kritisiert der Bundesrat. Er fordert, die Privilegien daher für eineinhalb Jahre auszusetzen.
Ausbaulücke verhindern
Außerdem befürchtet der Bundesrat, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf bis zu 1650 Megawatt in 2018. Mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2022.
Einbringung in den neuen Bundestag
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Windkraftanlagen: Ausbau der Windenergie
Darüberhinaus hat der Bundesrat am 2. Februar 2018 einen Antrag Niedersachsens zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten und in die Fachausschüsse überwiesen.
Niedersachsen möchte das Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land einmalig für das Jahr 2018 um 2.000 Megawatt erhöhen. Zudem sollen bisher bestehende Sonderregelungen für Bürgergesellschaften für die Jahre 2018 und 2019 ausgesetzt werden. Damit will Niedersachsen die zu erwartende Ausbaulücke bei der Realisierung von Windenergieprojekten in 2019 und 2020 schließen und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern
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