Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Europäischen Union (COREPER II) hat Kompromisstext für eine Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen bestätigt. Dies ermöglicht eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung nach der formellen Abstimmung im Parlament und später im Rat.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 03.12.2013
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Europäischen Union (COREPER II) hat am 3. Dezember in Brüssel den Kompromisstext für eine Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen bestätigt. Dies ermöglicht eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung nach der formellen Abstimmung im Parlament und später im Rat.
„Ich bin davon überzeugt, dass die Europäische Ermittlungsanordnung, die auf einem Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit, der gegenseitigen Anerkennung beruht, zu einer vereinfachten und erleichterten Beweiserhebung in Strafsachen führen wird“, sagte Botschafter Raimunds Karoblis als Vorsitzender des Ausschusses der Ständigen Vertreter.
Die Richtlinie zielt darauf ab, ein einheitliches, umfassendes System für die Beweiserhebung in grenzüberschreitenden Strafsachen zu erstellen. Dieses Ziel wurde im Stockholmer Programm formuliert, welches Leitlinien der EU im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit für den Zeitraum 2010-2014 festlegt.
Die Initiative für die Richtlinie wurde im April von sieben Mitgliedstaaten vorgelegt. Der EU-Rat erteilte seine Zustimmung im Dezember 2011 und das Europäische Parlament stimmte im April 2012 ab. Die Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Parlament und der Europäische Kommission über einen Kompromisstext wurden im November 2013 abgeschlossen. Nach der Genehmigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter muss das Abstimmungsergebnis des EU-Ausschusses bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 5. Dezember abgewartet werden.
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Quelle: DATEV eG