Ausschuss nimmt Gesetzentwürfe an
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020
Mit dem Gesetz soll in Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der Pandemie bereits getroffenen Maßnahmen eine Regelung geschaffen werden, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit eröffnet, Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Gutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.
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