Ausweitung des Adoptionsrechts

Eingetragenen Lebenspartnerschaften soll das Recht auf die sog. „Sukzessivadoption“ eingeräumt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Mit ihrer Initiative will die Regierung einen Auftrag des BVerfG erfüllen, das die Einführung der Sukzessivadoption auch für eingetragene Partnerschaften bis spätestens Ende Juni dieses Jahres verlangt hat.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.05.2014

 

Quelle: hib-Nr. 223/14

Eingetragenen Lebenspartnerschaften soll das Recht auf die sog. „Sukzessivadoption“ eingeräumt werden. Als Konsequenz aus dieser Neuregelung, die ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1285) vorsieht, werden Lesben und Schwule künftig ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor bereits vom jeweiligen Partner adoptiert worden ist.

 

Mit ihrer Initiative will die Regierung einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, das in einem Urteil vom Februar 2013 die Einführung der Sukzessivadoption auch für eingetragene Partnerschaften bis spätestens Ende Juni dieses Jahres verlangt hat.

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Quelle: DATEV eG