MiFiR-Review: Bundesrepublik Deutschland macht von vorgesehenem Mitgliedstaatenwahlrecht Gebrauch und ermöglicht Weiterführung der Payment for Order Flow-Praxis im Inland bis Mitte 2026

Das PFOF-Verbot tritt lt. BMF am 28. März 2024 in Kraft und gilt dann bereits im grenzüberschreitenden Verkehr, auf den sich das Mitgliedstaatenwahlrecht nicht erstreckt. Nach dem Ende des Übergangszeitraums am 30. Juni 2026 findet das PFOF-Verbot auch auf inländische Kunden Anwendung.

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BFH zur Entstehung und Erhebung der Tabaksteuer bei einem Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten

Der BFH wendet sich mit der Frage an den EuGH, ob eine Festsetzung von Tabaksteuer für Lieferfahrten (Durchfuhr) erfolgen kann, auch wenn in dem Durchfuhrmitgliedstaat keine Kontrollen stattgefunden haben und daher keine Tabakwaren konkret festgestellt werden konnten und auch sonst keine Anknüpfungstatsachen für die Bemessung der Tabaksteuer vorhanden sind (Az. VII R 6/21).

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