Mit diesem Schreiben gibt das BMF die am 30.11.2015 geschlossene Abmachung zwischen den zuständigen Behörden der USA und Deutschland bekannt (Az. IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :040).
Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :040 vom 16.12.2015
Kurzfassung
Anliegend übersendet das BMF die mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Abmachung vom 30. November 2015 zum FATCA-Abkommen vom 31. Mai 2013. Die Abmachung gilt als Vereinbarung im Sinne des Artikels 3 Absatz 6 des FATCA-Abkommens vom 31. Mai 2013.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG