Das BMF hat den Entwurf eines Anwendungsschreibens im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31. Mai 2013 geschlossenen FATCA-Abkommen an bestimmte Verbände versandt. Diesen wird bis zum 17. Juli 2015 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben (Az. IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :126).
Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :126 vom 26.06.2015
Am 31. Mai 2013 haben Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika das Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (Foreign Account Tax Compliance Act – FATCA) – nachfolgend: FATCA-Abkommen geschlossen. Dieses Abkommen regelt den automatischen Austausch steuerlich relevanter Daten, die von Finanzinstituten erhoben werden, um die Steuerehrlichkeit auch in internationalen Sachverhalten zu erhöhen. Auf Grundlage des § 117c Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) hat das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung – FATCA-USA-UmsV vom 23. Juli 2014 (BGBl. I S. 1222)) erlassen.
Der Entwurf ist in die folgenden Themen untergliedert:
I. Anwendungsbereich
II. Finanzinstitute
III. Finanzkonten
IV. Kontoinhaber
V. Meldepflichtige Kontoinhaber
VI. Sorgfaltspflichten
VII. Meldung
VIII. Übergangsregelung bei der Berichtspflicht bei Zahlung nicht Teilnehmender Finanzinstitut für 2014 und 2015 (NPFFI)
IX. Anwendung des Artikels 7 des FATCA-Abkommen (Meistbegünstigung)
X. Amtlich vorgeschriebener Datensatz
Den vollständigen Entwurf finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG