Bachelorabsolventen können sich zwar vom Gehalt her von Arbeitnehmern mit beruflichen Fortbildungsabschlüssen absetzen, müssen aber Einkommensnachteile gegenüber Master- und Diplomabsolventen in Kauf nehmen. Das geht aus einer aktuellen IAB-Studie hervor.
———————-
Quelle: DATEV eG