Die BaFin hat nach dem Urteil des BGH (Az. IX ZR 314/14) zur Wirksamkeit des in der deutschen Kreditwirtschaft üblichen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte eine Allgemeinverfügung erlassen.
BaFin erlässt Allgemeinverfügung, um Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen sicherzustellen
BaFin, Pressemitteilung vom 09.06.2016
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Die Allgemeinverfügung zu Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts finden Sie auf der Homepage der BaFin.
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Quelle: DATEV eG