BaFin erlässt Allgemeinverfügung, um Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen sicherzustellen

Die BaFin hat nach dem Urteil des BGH (Az. IX ZR 314/14) zur Wirksamkeit des in der deutschen Kreditwirtschaft üblichen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte eine Allgemeinverfügung erlassen.

 

BaFin erlässt Allgemeinverfügung, um Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen sicherzustellen

 

BaFin, Pressemitteilung vom 09.06.2016

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 09.06.2016 eine Allgemeinverfügung nach § 4a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erlassen, um, wie angekündigt, die Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts sicherzustellen.

 

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Quelle: DATEV eG