BaFin erleichtert die Einreichung von Prüfungsberichten nach der KAPrüfbV
WPK, Mitteilung vom 16.04.2020
Bei dem elektronischen Exemplar muss es sich um eine Kopie des vom Abschlussprüfer unterzeichneten und gesiegelten Originals handeln, das die weiteren Formatvorgaben des Informationsblatts zum MVP-Fachverfahren „Einreichen von Prüfungsberichten“ (insbesondere Seite 6) einhält und darüber hinaus keine Hinweise oder Disclaimer enthält, die die Verlässlichkeit der Kopie einschränken.
Die BaFin bittet um eine Einreichung des elektronischen Exemplars über das MVP-Portal, auch wenn formal noch die Möglichkeit der Einreichung auf einer CD-ROM oder einem USB-Stick besteht.
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