BaFin: Verwaltungspraxis zum Abschlussprüferwechsel erläutert

Die BaFin erläutert ihre bisher entwickelte Verwaltungspraxis zum Abschlussprüferwechsel unter Berücksichtigung der verschärften Rotationspflicht bei bestimmten Abschlussprüfungsmandaten nach dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 25.01.2022

Im vergangenen Jahr informierte die WPK über den Hinweis der BaFin zum Abschlussprüferwechsel unter Berücksichtigung der verschärften Rotationspflicht bei bestimmten Abschlussprüfungsmandaten nach dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG („Neu auf WPK.de“ vom 13. Juli 2021) sowie über ein Verbändeanschreiben der BaFin zur Konkretisierung dieses Hinweises („Neu auf WPK.de“ vom 8. November 2021).

Nun erläutert die BaFin im BaFin Journal Januar 2022, Seite 4 f., ihre bisher entwickelte Verwaltungspraxis zu diesem Thema und beantwortet somit weitere Auslegungsfragen.

Quelle: WPK

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