Die deutschen Banken setzen sich bei einer Anhörung im Bundestag für den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Die von Kapitalerträgen pauschal einbehaltene Steuer in Höhe von 25 Prozent sorge für ein funktionierendes Steuerregime für Kapitaleinkünfte. Damit nahmen die Banken Stellung zu zwei Oppositionsanträgen, die die Abschaffung der Abgeltungsteuern fordern.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.11.2015
Quelle: hib-Nr. 562/2015
Die deutschen Banken setzen sich für den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 02.11.2015 erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Finanzinstitute, die von Kapitalerträgen pauschal einbehaltene Steuer in Höhe von 25 Prozent sorge in einem millionenfachen Massenverfahren in den weit überwiegenden Fällen für eine definitive Besteuerung und sorge für ein funktionierendes Steuerregime für Kapitaleinkünfte. Auch die Kunden seien zufrieden. Zum Steuersatz von 25 Prozent kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer dazu.
Damit nahmen die Banken Stellung zu zwei Oppositionsanträgen. Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, heißt es in einem Antrag (18/2014) der Fraktion. Die Einführung der im Vergleich zum persönlichen Steuersatz niedrigen Abgeltungsteuer sei mit Eindämmung der Steuerflucht begründet worden. Diese Begründung sei aber durch das faktische Ende des Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene hinfällig geworden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (18/6064), dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind. Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden.
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Quelle: DATEV eG