Der Bundesverband deutscher Banken hat auf einer Sonder-Delegiertenversammlung in Frankfurt die angekündigte Reform der freiwilligen Einlagensicherung verabschiedet.
Bankenverband, Pressemitteilung vom 17.10.2011
Der Bundesverband deutscher Banken hat am 17.10.2011 auf einer Sonder-Delegiertenversammlung in Frankfurt die angekündigte Reform der freiwilligen Einlagensicherung verabschiedet. „Wir stellen mit den nun beschlossenen Reformen den Fonds für zukünftige Herausforderungen besser auf“, sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes.
Neben Maßnahmen zur besseren Risikosteuerung des Einlagensicherungsfonds umfassen die Beschlüsse auch eine stufenweise Herabsetzung der Sicherungsgrenzen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Derzeit schützt der Fonds Einlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank pro Kunde. In einem ersten Schritt wird die Sicherungsgrenze zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 % auf 20 % gesenkt. Danach zum 1. Januar 2020 auf 15 % und zum 1. Januar 2025 auf 8,75 %. „Die Kunden privater Banken in Deutschland genießen weiterhin den höchsten Einlagenschutz weltweit“, so Massenberg.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, dem 173 private Banken angehören, schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Dieser Schutz umfasst die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert die Kundeneinlagen seiner Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Seit seiner Gründung 1976 hat der Einlagensicherungsfonds in über 30 Sicherungsfällen seine Leistungsfähigkeit bewiesen und alle anspruchsberechtigten Kunden vollumfänglich entschädigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bankenverbands.
Quelle: Bankenverband
———————-