Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in Andernach verletzt nachbarliches Rücksichtnahmegebot
VG Koblenz, Pressemitteilung vom 26.03.2018 zu den Urteilen 1 K 1592/16.KO und 1 K 872/17.KO vom 13.03.2018
Die Klage auf Aufhebung des Bauvorbescheids hatte keinen Erfolg. Dieser, im vereinfachten Genehmigungsverfahren ergangene Bescheid, so die Koblenzer Richter, verletze die Kläger nicht in ihren Rechten. Insbesondere werde das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzt. Bereits in dem zuvor durchgeführten vorläufigen Rechtsschutzverfahren habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 B 11097/17.OVG -) ausgeführt, dass von einem Bauvorhaben, welches – wie hier – das Wohnhaus der Kläger um weniger als eine Geschosshöhe überrage, keine erdrückende Wirkung ausgehe und ein solches Bauwerk das Grundstück der Kläger nicht unzumutbar verschatte. Auch die von dem Bauvorhaben ausgehenden Möglichkeiten der Einsichtnahme auf das Grundstück der Kläger seien von diesen hinzunehmen. Dem schloss sich die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts an.
Die Genehmigung des Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage verletze die Kläger allerdings in ihren Rechten. Der eingeschaltete Lärmsachverständige habe in seiner Immissionsprognose überzeugend dargelegt, dass am Wohngebäude der Kläger infolge des Fahrverkehrs zur Tiefgarage nachts Geräuschimmissionen entstünden, welche die zulässigen Grenzwerte der TA Lärm überschritten. Die unzulässig hohen Spitzenpegel gingen nach den sachverständigen Feststellungen nicht auf die typischerweise von den Fahrzeugen ausgehenden Geräuschspitzen zurück, sondern hätten ihren Grund in einer unmittelbar an der Grenze zum Grundstück der Kläger vorgesehenen Rampe, die ein Gefälle von 15 % habe. Hierdurch werde in der Nachtzeit für die Kläger eine unzumutbare Lärmbelastung verursacht, die mit dem Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren sei.
Hinweis
Im Verfahren 1 K 872/17.KO hat der Bauherr die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt.
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