Der DIHK wendet sich gegen den auf Veranlassung von Bayern und Sachsen im Baurecht geplanten Faktor 10 zur Vergrößerung des Abstands bei der Neuerrichtung von Windrädern als unnötig und kontraproduktiv. Die Abstandsfrage sei längst durch das Raumordnungsrecht geregelt.
DIHK, Mitteilung vom 24.04.2014
Im Bundestag wird aktuell über den Bau neuer Windräder und ihren Abstand zu Wohnhäusern beraten. Anlass: Bayern und Sachsen hatten im Sommer 2013 eine Bundesratsinitiative gestartet, um Landesvorgaben für den Abstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern zu treffen. Die Bundesregierung unterstützt nun das Vorhaben zu einer entsprechenden Änderung des Baugesetzes. Der DIHK hält den Vorstoß von Bayern und Sachsen dagegen für unnötig und kontraproduktiv. Die Abstandsfrage ist längst durch das Raumordnungsrecht geregelt, und in vielen Bundesländern existieren schon entsprechende Regelungen in der Landesentwicklungs- und Regionalplanung.
Alleingang von Bayern und Sachsen
Bisher gelten Abstände zwischen Windrad und Siedlungen von 750 Metern bis 1.000 Metern vielerorts als völlig ausreichend, um mögliche Geräuschbelastungen oder Schattenwurf vom Bürger fernzuhalten. Die Gemeinden betrachten dabei ohnehin sorgfältig jeden Einzelfall. Den beiden Freistaaten waren diese Vorgaben nicht genug, sie brachten den sog. „Faktor 10“ ins Spiel. Damit ist der Mindestabstand zwischen einem Windrad und einem Wohnhaus gemeint; er soll das Zehnfache der Gesamthöhe eines Windrades betragen. Heute werden Windräder in einer Gesamthöhe von 140 Metern bis 200 Metern gebaut mit einem Rotordurchmesser von fast 95 Metern. Das würde bedeuten, dass dann Windräder nur in einem Abstand von 1.400 Metern bis 2.000 Metern zu Wohngebäuden zulässig sind. In dicht besiedelten Flächenländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen wäre damit der Neubau von Windrädern fast flächendeckend unmöglich. Daher hatten die meisten anderen Bundesländer diesen Vorschlag abgelehnt.
Eine Länderöffnungsklausel ist der falsche Weg
Stattdessen fordern sie eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Lasten der Energiewende. Diese könne nicht nur durch den Ausbau von Offshore-Windrädern in Nord- und Ostsee gelingen, sondern erfordere ein gemeinsames Vorgehen aller, so die Argumentation, der sich der DIHK anschließt.
Entscheidungen auf Bundesebene vorantreiben
Das Bundesverwaltungsgericht hat für planende Kommunen sehr hohe Hürden für die Auswahl geeigneter Flächen für die Windräder formuliert. Die Gemeinden müssen erstmal definieren, wo Windräder nicht gebaut werden dürfen, bevor sie Konzentrationsflächen für Windenergie ausweisen dürfen. Für viele Städte und Kommunen ist das eine große Herausforderung, die den Bau von Windrädern tatsächlich erschwert. Hier könnte der Bundesgesetzgeber überlegen, wie er beispielsweise bundesweit städtebauliche Abstände vorgibt. Zu lösen wäre es über eine Regel-Ausnahmevorschrift.
Regional ist erste Wahl – auch für die Auswahl von Standorten für die Windenergie
Der DIHK teilt das Ziel, beim Bau von Windrädern behutsam vorzugehen. Deshalb sind die planenden Städte und Gemeinden gefragt, im Dialog mit der Öffentlichkeit geeignete Standorte für Windräder oder Windparks auszuweisen. Vor Ort gilt es, auf regionale Besonderheiten und Anregungen der Öffentlichkeit einzugehen und die richtige Standortwahl zu treffen.
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Quelle: DATEV eG