Bauspardarlehen: Verjährung der Rückzahlung von in 2013 zu Unrecht gezahlter Darlehensgebühren droht

Extragebühren bei der Auszahlung von Bauspardarlehen sind unzulässig. Dies entschied der BGH (Az. XI ZR 552/15). Betroffene können die zu Unrecht gezahlten Darlehensgebühren zurückverlangen. Wer 2013 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte vor Jahresende die drohende Verjährung hemmen. Darauf weist die VZ Hessen hin.

 

Bauspardarlehen: Verjährung der Rückzahlung von in 2013 zu Unrecht gezahlter Darlehensgebühren droht

 

Verbraucherzentrale Hessen, Pressemitteilung vom 02.12.2016

 

Extragebühren bei der Auszahlung von Bauspardarlehen sind unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden. Betroffene können die zu Unrecht gezahlten Darlehensgebühren zurückverlangen. Wer 2013 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte vor Jahresende die drohende Verjährung hemmen.

 

Nach einer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erstrittenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Bausparkassen bei der Auszahlung eines Darlehens keine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 % der Darlehenssumme verlangen (BGH-Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15).

 

„Wer in 2013 eine Darlehensgebühr gezahlt hat, sollte sich sputen“, sagt Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen, „der Rückzahlungsanspruch droht am 31.12.2016 zu verjähren.“

 

Der sicherste Weg die Verjährung zu unterbrechen, ist einen Mahnbescheid zu beantragen oder eine Klage bei Gericht einzureichen.

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Quelle: DATEV eG