Bausparkassen sollen gestärkt werden

Die durch das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau vor neuen Herausforderungen stehenden Bausparkassen sollen gestärkt werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.10.2015

 

 

Quelle: hib-Nr. 542/2015

 

Die durch das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau vor neuen Herausforderungen stehenden Bausparkassen sollen gestärkt werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418). Wie die Bundesregierung schreibt, ist derzeit nicht absehbar, wie lange das Kapitalmarktzinsniveau niedrig bleibt. „Die aus dem Jahr 1980 stammenden und seitdem im Wesentlichen unveränderten Vorgaben für Bausparkassen sind an mögliche Auswirkungen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds nicht hinreichend angepasst“, heißt es in dem Entwurf. Daneben wird das Bausparkassengesetz an die Fortentwicklung des Aufsichtsrechts angepasst.

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Quelle: DATEV eG