Bayern fordert Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gebäudemodernisierung steuerlich fördern

Bayern möchte die energetische Gebäudemodernisierung steuerlich besser fördern. Mit einer Entschließung fordert es die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 27.03.2015

 
Bayern möchte die energetische Gebäudemodernisierung steuerlich besser fördern. Mit seiner Entschließung fordert es die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass die Steigerung der Energieeffizienz ein zentrales Handlungsfeld der Energiewende ist.

 

Insbesondere im deutschen Wohngebäudebestand – der für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich sei – bestehe dringender Handlungsbedarf.

 

Die vorhandenen Energieeinsparpotenziale würden derzeit nicht im notwendigen Umfang genutzt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Anzustreben sei eine Verdopplung der Modernisierungsquote. Aus diesem Grund sollten Eigenheimbesitzer gefördert werden, die energetische Modernisierungsmaßnahmen bisher nicht steuerlich geltend machen können. Zudem seien Vermietern erhöhte Abschreibungen zu ermöglichen.

 

Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurückverwiesen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG