Der BdSt lehnt die aktuelle Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer nach einem „Flüchtlings-Soli“ ab. Der Solidaritätszuschlag müsse spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 wegfallen.
BdSt lehnt aktuellen Vorschlag zur Soli-Verlängerung ab – Abbau darf nicht in Frage gestellt werden
BdSt, Pressemitteilung vom 21.12.2015
Noch im Frühjahr hatten sich CDU und CSU für die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags von 2019 bis 2029 eingesetzt. Jetzt will CSU-Chef Seehofer offenbar an der Sonderabgabe festhalten – wegen der Flüchtlingskrise. Dahinter könnte ein taktisches Kalkül stecken: Motivation für die aktuelle Debatte ist wohl, dass der Bund dem Modell des Länderfinanzausgleichs zustimmt. „Dieser Kompromissvorschlag der Länder würde vor allem zu Lasten des Bundes gehen“, kritisiert BdSt-Präsident Holznagel. „Eine Fortsetzung des Soli würde dies wieder ausgleichen. Und die Steuerzahler wären am Ende die Dummen.“
Insgesamt ist es nicht gerechtfertigt, die Flüchtlingskrise als Begründung für höhere Abgaben und gegen Steuersenkungen zu benutzen. Allein der Bund wird im nächsten Jahr 7,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Flüchtlingshilfe ausgeben. Davon kommen fünf Milliarden aus der kräftig gewachsenen Rücklage. Nur 2,5 Milliarden Euro müssen aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. „Das ist keine außergewöhnliche Leistung: Denn noch nie war die Steuerkasse des Bundes so prall gefüllt“, macht Holznagel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung klar. Im Jahr 2020 wird der Bund sogar noch 53 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen verbuchen als heute. „Es darf kein falscher Eindruck von der finanziellen Ausstattung des Staates entstehen. Ich sage klar und deutlich: Diese Flüchtlingsbewegung rechtfertigt weder neue Schulden noch Steuererhöhungen. Die Kassenlage begründet sogar wirksame Steuersenkungen, indem der bei den meisten Bürgern ungeliebte Solidaritätszuschlag endlich abgeschafft wird.“
Zum Hintergrund
Aktuell beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent auf die Einkommensteuerschuld. Er wird von Bürgern und Unternehmen gezahlt. Die Politik begründet die Ergänzungsabgabe mit den Kosten für die Hilfen an die neuen Bundesländer. Tatsächlich besteht zwischen den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und den Ausgaben für die neuen Bundesländer kein echter Zusammenhang. Bereits seit dem Jahr 2011 nimmt der Bund über den Solidaritätszuschlag mehr ein als er für die neuen Bundesländer ausgibt. Bis Ende 2015 werden Bürger und Unternehmer gut 270 Milliarden an Solidaritätszuschlag an den Bund überwiesen haben. In den Jahren 2016 bis 2019 kommen laut Steuerschätzung noch einmal knapp 70 Milliarden hinzu.
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Quelle: DATEV eG