Der BdSt unterstützt ein neues Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen (FG Münster, 10 K 2472/16). Seit mehr als 50 Jahren liege der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 Prozent pro Monat – also 6 Prozent pro Jahr. Angesichts der Niedrigzinsphase sei dieser Zinssatz zu hoch.
BdSt, Pressemitteilung vom 26.08.2016
„Der Fiskus muss sich fragen, warum er bei Steuererstattungen bessere Konditionen anbieten kann als Banken und Sparkassen. Schließlich werden die hohen Erstattungszinsen wieder aus Steuermitteln gezahlt.“ Mit einem neuen Musterverfahren will der BdSt jetzt prüfen lassen, ob der Zinssatz noch zeitgemäß ist.
Konkret unterstützt der Verband die Klage eines Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen gegen die Steuerbescheide für das Jahr 2010 und 2011. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehr als zehn Monate und setzt dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr fest. Deutlich mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Gegen die Zinsfestsetzungen legten die Kläger Einspruch und mit Unterstützung des BdSt jetzt Klage beim Finanzgericht Münster ein (Az. 10 K 2472/16 E). Damit ist erstmals ein Klageverfahren anhängig, das einen ganz aktuellen Zinszeitraum betrifft.
Das neue BdSt-Musterverfahren – Wer profitiert?
Von dem Verfahren profitieren auch andere Steuerzahler, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren möchten. Auch sie können gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim FG Münster (Az. 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf das BFH-Verfahren (Az. I R 77/15) verwiesen werden. Bei einem Erfolg der Klageverfahren erhalten die Einspruchsteller ggf. später die zu viel gezahlte Zinsen zurück.
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Quelle: DATEV eG