Bund und Länder haben sich in der Nacht zum 22.09.2016 auf neue Regeln zur Erbschaftsteuer geeinigt. Dazu hat der Bund der Steuerzahler Stellung genommen.
BdSt zum Vermittlungsergebnis bei der Erbschaftsteuer
BdSt, Pressemitteilung vom 22.09.2016
„Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung wieder zahlreiche Anwendungsschreiben veröffentlichen wird, um das Gesetz überhaupt anwenden zu können“, sagt Holznagel.
Dennoch sollten sich Bundestag und Bundesrat nun schnell zu dem Vermittlungsergebnis bekennen, um überhaupt ein Ergebnis zu erzielen und damit dem rechtsfreien Zustand ein Ende zu bereiten. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits angekündigt, dass es sich andernfalls Ende September erneut mit der Sache befassen würde.
Im Einzelnen: Die Vermittler berieten mehr als sieben Stunden über die noch strittigen Punkte. Änderungen gibt es vor allem bei vereinfachten Ertragswertverfahren – also der Bewertung von Unternehmen. Künftig wird es einen festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 Prozent geben. Zudem wird Unternehmenserben die Erbschaftsteuer über sieben Jahre gestundet. Im Regierungsentwurf war noch eine Stundung über zehn Jahre vorgesehen.
———————-
Quelle: DATEV eG