Rund 60 bürokratische Hürden für Unternehmen identifiziert der DIHK in seinem aktuellen „Bürokratie-Radar“ – Tendenz steigend: Zwar hat die Bundesregierung einige DIHK-Vorschläge zur Entlastung der Betriebe realisiert, doch ist die Regulierungsdichte unter der Großen Koalition zuletzt wieder signifikant gestiegen. Der DIHK kritisiert insbesondere Defizite bei der Umsetzung der „One in, one out“-Regel und fordert die effektive Nutzung der Einsparpotenziale, die die Digitalisierung und E-Government-Lösungen bieten.
Beim Bürokratieabbau ist noch viel Luft nach oben
DIHK, Mitteilung vom 31.03.2016
Regulierung zieht an
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung insgesamt 17 Vorschläge des DIHK umgesetzt und Unternehmen von Bürokratie entlastet. So wurde die elektronische Gewerbeanmeldung ermöglicht und die Grenze für die Buchführungspflicht kleiner Unternehmen angehoben. Doch die Regulierungsdichte hat unter der Großen Koalition zuletzt wieder signifikant zugenommen. Im Windschatten von Mindestlohn oder Frauenquote sind neue, aufwendige Aufzeichnungs- und Nachweispflichten entstanden. Auch im Bereich Umwelt und Energie gibt es viel neuen Bürokratieaufwand – sei es bei der Energiesparverordnung, der Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz oder beim sogenannten Energieaudit.
Ein Schritt vor – zwei zurück
Bürokratieabbau erweitert die Handlungsspielräume von Unternehmen – darauf weist auch die Bundesregierung selbst hin. In der betrieblichen Praxis ist der Abbau jedoch kaum zu spüren. Denn das Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 führt beispielsweise zu einer Entlastung von weniger als zwei Prozent der Bürokratiekosten, die bei 41 Milliarden Euro liegen.
Die Regelung der Bundesregierung zur Vermeidung von bürokratischer Zusatzbelastung („One in, one out“) wird zudem von der Politik nur halbherzig umgesetzt: Viele aktuelle Gesetzentwürfe (etwa zur Energiestatistik oder zum Schutz vor Kassenmanipulationen) zeigen, dass die Regelung umgangen wird. So sind „One in, one out“-Ausnahmen zum Beispiel explizit vorgesehen für Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie für die Umsetzung von EU-Recht. Solche Ausnahmen dürfen aber nicht zur Regel werden. Sonst kommt die Bürokratieentlastung zu spät oder gar nicht. Fazit: Trotz „One in, one out“ sind wir von einem tatsächlichen Bürokratiestopp noch weit entfernt.
Digitalisierung macht vieles möglich
Auch Digitalisierung und E-Government-Lösungen bergen Einsparpotenziale in Milliardenhöhe – wenn sie denn effektiv genutzt werden. Die Automatisierung von Informations- und Meldepflichten könnte staatliche Bürokratie stark vereinfachen. In der Praxis dominieren jedoch Einzelprojekte und Insellösungen. Der Staat müsste die Voraussetzungen für einen systematischen Abbau bürokratischer Belastungen durch elektronischen Datenaustausch schaffen.
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Den aktuellen Bürokratie-Radar finden Sie auf der Homepage des DIHK.
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Quelle: DATEV eG