Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 25.10.2012 die Beitragssätze zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent ab Januar 2013 gesenkt.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.10.2012
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 25. Oktober die Beitragssätze zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent ab Januar 2013 gesenkt.
Den Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird vom 26 auf 25,1 Prozent gesenkt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (17/10743, 17/11059 neu) nahm das Parlament in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11175) an.
Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte das Parlament mit den Stimmen von Union, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf der SPD über die Schaffung eines Demografie-Fonds in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung (17/10775). Danach sollte der jetzige Beitragssatz beibehalten und auf eine Begrenzung der Rücklagen der Rentenversicherung verzichtet werden, um einen Demografie-Fonds bilden und mittelfristig stabil halten zu können.
Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Union, FDP und Grünen fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/10779) keine Mehrheit, die Rentenbeiträge nicht abzusenken und Spielräume für Leistungsverbesserungen zu nutzen.
Schließlich lehnte der Bundestag bei Enthaltung der SPD mit den Stimmen von Union, FDP und Linksfraktion einen Antrag der Grünen (17/11010) ab, die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren, die Erwerbsminderungsrente zu verbessern und das Reha-Budget angemessen auszugestalten.
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Quelle: DATEV eG