Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) teilt mit, dass das BMJV die Deutschen Rechnungslegungs Standards DRS 22, DRS 23, DRS 24 im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat.
Bekanntmachung der DRS 22, DRS 23 und DRS 24 im Bundesanzeiger
WPK, Mitteilung vom 29.02.2016
- DRS 22 „Konzernkapital“
- DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“
- DRS 24 „ImmaterielleVermögensgegenstände im Konzernabschluss“.
Die Standards sind erstmals zu beachten für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre. Eine frühere vollumfängliche Anwendung der Standards ist zulässig.
DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ wird aufgehoben; er ist letztmals anzuwenden auf das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr.
DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ wird aufgehoben; er ist letztmalig anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31. Dezember 2016 beginnt.
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Quelle: DATEV eG