Bekanntmachung von DRÄS 8
WPK, Mitteilung vom 13.12.2017
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen DRS 20 Konzernlagebericht und ergeben sich aus dem im April 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz führt neue Berichtspflichten ein, die einerseits die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und andererseits die nichtfinanzielle Erklärung zum Gegenstand haben. Hierfür wurden im DRS 20 zwei zusätzliche, konkretisierende Abschnitte eingefügt. Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
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