Berechnung des Einkommens bei Grundsicherung – Vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung
SG Stuttgart, Mitteilung vom 02.08.2019 zum Urteil S 12 AS 4117/18 vom 28.03.2019
Das Sozialgericht wies die Klage ab. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 5 ALG-II-VO komme es nur darauf an, ob unentgeltliche Verpflegung vom Arbeitgeber „bereitgestellt“ werde. Dies entspreche auch dem Sinn und Zweck, den der Gesetzgeber mit einer Pauschalierung der Regelleistung im SGB II verbunden habe. Ansonsten müsste das Jobcenter nämlich jeweils ermitteln, ob und ggf. wie oft ein Leistungsempfänger die unentgeltliche Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen hat. Die Vorschrift greife auch nicht in rechtswidriger Weise in das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten ein. Soweit ein Leistungsempfänger sich durch die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Verpflegung in seiner Entscheidung für eine bestimmte Ernährungsweise beeinträchtigt sehe, obliege es ihm, seinen entsprechenden Anspruch arbeitsvertraglich abzubedingen oder gegenüber dem Arbeitgeber darauf zu verzichten.
Powered by WPeMatico