Die WPK weist auf den aktuellen Bericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hin, der einen Überblick über die deren Aktivitäten sowie die der Aufsichten im Bereich der Rechnungslegung im europäischen Wirtschaftsraum im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2016 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen gibt.
Bericht über die Aktivitäten und Erkenntnisse der EU-Aufsichten im Bereich Rechnungslegung im Jahr 2016
WPK, Mitteilung vom 25.04.2017
Europäische Aufsichten im Bereich der Rechnungslegung – in Deutschland die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. – haben danach Zwischen- und/oder Jahresabschlüsse von mehr als 1.200 IFRS-Emittenten geprüft, was 21 % aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden (2015: 20 %). Diese Überprüfungen führten zu 311 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden (2015: 273). Wie im Jahr 2015 wurden die meisten Mängel in den Bereichen Darstellung des Abschlusses, Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte sowie Bilanzierung von Finanzinstrumenten identifiziert.
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Den Bericht finden Sie auf der Homepage der ESMA.
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Quelle: DATEV eG