Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 25. September 2018
WPK, Mitteilung vom 11.10.2018
Fristüberschreitungen bei Qualitätskontrollen
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat sich damit befasst, dass einige wenige Praxen ihre Qualitätskontrollen nicht fristgerecht durchführen. Die verspätete Durchführung einer Qualitätskontrolle ist ein Mangel des Qualitätssicherungssystems und zugleich eine Berufspflichtverletzung. Wird eine Qualitätskontrolle verspätet durchgeführt, kann dies bei der Risikoanalyse dazu führen, dass die Frist für die Anordnung der nächsten Qualitätskontrolle verkürzt wird. Außerdem kann in solchen Fällen gegebenenfalls die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ informiert werden.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet
- zwei Fälle der Löschung als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister wegen wesentlicher Mängel,
- einen Widerspruch gegen die Anordnung einer Sonderprüfung,
- Sachverhalte, die eine Information des Vorstandes über erhebliche Einzelfeststellungen erforderlich machen.
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