Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 15. Juni 2016 in Berlin.
Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 15. Juni 2016
WPK, Mitteilung vom 20.06.2016
Änderungen der Berufssatzung und der Satzung für Qualitätskontrolle
Der Beirat vertagte in seiner Sitzung am 29. April 2016 eine abschließende Beratung und Beschlussfassung einer Neufassung der Berufssatzung und der Satzung für Qualitätskontrolle. Es wurde verabredet, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Vorstandes und Vertretern des Beirats die noch offenen Fragen berät und möglichst einvernehmlich abstimmt. In einem Gespräch am 23. Mai 2016 war dies der Fall („Neu auf WPK.de“ vom 31. Mai 2016). Der Vorstand begrüßte die dort gefundenen Kompromissvorschläge. Beide Satzungen liegen nun dem Beirat für seine Sitzung am 21. Juni 2016 zur Beschlussfassung vor.
Berufung der Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2018
Zur Vorbereitung der Beiratswahl im Jahr 2018 muss nach der aktuellen Wahlordnung der WPK bereits jetzt die Wahlkommission berufen werden. Deren Mitglieder werden vom Vorstand mit Zustimmung des Beirats berufen. Zu diesem Zweck hat der Vorstand nun zehn Kandidaten benannt, davon entsprechend den Vorgaben der Wahlordnung vier aus dem Kreise der vereidigten Buchprüfer und sechs Wirtschaftsprüfer. Die Kandidatenliste wird dem Beirat zu seiner Sitzung am 21. Juni 2016 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
Zusammenarbeit mit der APAK
Am 10. Mai und am 8. Juni fanden die letzten Sitzungen der APAK statt. In beiden Sitzungen wurde u. a. zwischen der APAK und den Geschäftsführern der WPK Überleitungsfragen erörtert. In der letzten Kommissionssitzung stimmte die APAK ihre weitere Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Berufssatzung und der Satzung für Qualitätskontrolle ab.
Sowohl Herr Präsident Ziegler als auch der APAK-Vorsitzende, Herr Prof. Marten, würdigten im Anschluss die über 11-jährige Arbeit der APAK. Das international und EU-weit geforderte Element der Berufsstandsunabhängigkeit sei nicht dadurch gefährdet worden, dass sich APAK zur Erfüllung seiner Aufgaben auf die Ressourcen der WPK stützen konnte. Alle Beteiligten seien sich der Verantwortung bewusst gewesen, die mit der gewählten Konstruktion verbunden gewesen sei. Die internationale Anerkennung des deutschen Aufsichtssystems habe bestätigt, dass dies gelungen sei.
Gesetzgebung und Internationales
Konsultation der EU-Kommission unter anderem zum Abbauregulatorischer Hemmnisse
Über diese Konsultation, die bis zum 26. Juli 2016 läuft, berichtete die WPK am 18. Mai 2016. Der Vorstand äußerte sich kritisch und ablehnend zu den Bestrebungen der EU-Kommission, den EU-Dienstleistungsmarkt bei den freien Berufen – darunter auch WP/vBP – weiter zu öffnen. Das Berufsrecht für WP/vBP sei erst kürzlich umfassend reformiert worden und sehe auch Erleichterungen etwa durch Erweiterung der anerkannten Rechtsformen für Berufsgesellschaften vor. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Vorstand derzeit nicht.
Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung einer APAS-Gebühren-Verordnung
In ihrer Stellungnahme sprach sich die WPK zunächst grundsätzlich dafür aus, für den Berufsstand Kostensteigerungen in den neuen APAS-Verfahren im Vergleich zu den bisherigen Verfahren zu vermeiden. Bezogen auf die betroffenen Praxen bewirke der derzeitige Entwurf in einer Modellrechnung eine jährliche Mehrbelastung i. H. v. knapp 400.000 Euro. Auch die Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Praxisstrukturen sollten noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden.
Der Referentenentwurf sieht u. a. auch die Erhebung für Gebühren im Fall der Erteilung von Rügen und der Erteilung von Rügen mit Geldbußen vor. Im Berufsstand bereits angestellten Überlegungen, dies auch im Rahmen der Finanzierung des Aufsichtssystems bei der WPK vorzusehen, erteilte der Vorstand eine Absage. Solche Kosten sind dem Berufsstand bislang fremd und wurden bisher über die allgemeinen Kammerbeiträge ausgeglichen. Diese Verfahrensweise solle beibehalten werden.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG