BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 5 – S-2285 / 19 / 10001 :004 vom 18.12.2023
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 überarbeitet worden. (…)
Das Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 das BMF-Schreiben vom 11. November 2020 (BStBl I S. 1212). Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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